Das Recht am eigenen Bild

In der Schweiz gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Der hat auch ein Auge darauf, was im Internet passiert. Er hat gegen «Google Street View» geklagt, weil auf den Fotos Menschen und Autokennzeichen zu erkennen waren: Google verletze damit das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet nämlich, dass jeder selbst bestimmen kann, was mit Fotos von ihm passiert.
Der Datenschutzbeauftragte bekam Recht: Das Gericht entschied, dass Google alle Gesichter und Auto-Nummernschilder unkenntlich machen muss.
Jeder Internetnutzer kann Fotos, mit denen er nicht einverstanden ist, bei Google melden: In «Street-View» auf «Ein Problem melden» klicken!
Doch nicht nur Google muss das Recht am eigenen Bild beachten, sondern auch du. Das heisst: Du darfst keine Fotos ins Netz stellen, ohne alle abgebildeten Personen zu fragen. Ausnahme: auf den Fotos sind grosse Menschenmengen zu sehen.

🎁 Wieder da: Die SPICK Geschenkbox: 🤓 🎄
🎁 Wieder da: Die SPICK Geschenkbox: 🤓 🎄
Mit Abo und vielen tollen Überraschungen zum Spezialpreis von CHF 139.50 statt CHF 199.-. Nur bis zum 11. Dezember und nur solange Vorrat.

1 Kommentar zu “Das Recht am eigenen Bild

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.